Kombinationsvereinbarungen

In der Regel können Hersteller nur dann die Verantwortung für ihre Produkte übernehmen, wenn Orginalzubehör an den Rollstuhl montiert wird. Ausnahmen hiervon sind möglich, wenn ein Kombinationsvertrag zwischen Herstellern und Zubehörlieferanten abgeschlossen wird.

Die Berollka-aktiv Rollstuhltechnik GmbH pflegt Vereinbarungen mit nachfolgenden Herstellern von Antriebs- und Sitzsystemen, die in jeweils bestimmten Kombinationen mit unseren Produkten kompatibel sind. Genauere Informationen zu möglichen Anbauspezifikationen und Möglichkeiten erhalten Sie bei den jeweiligen Herstellern.

Antriebssysteme:

Sitzsysteme/Sitzorthesen: